Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Erisweiler I“ als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans in Kraft.



