Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
um den Ausbau der Windenergie voranzubringen, hat der Bund das Wind-an-Land-Gesetzespaket
verabschiedet, das im Februar 2023 in Kraft trat. Dies beinhaltet Flächenbeitragswerte für die
Bundesländer, die diese in zwei Stufen zu erreichen haben. So müssen in Baden-Württemberg und in
Bayern bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesflächen als
Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden.
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