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Markt Neuburg a.d.Kammel | Online: https://www.neuburg-ka.de/
Sie sind hier: Gemeinde Neuburg a.d.Kammel > Wirtschaft & Standort > Bauleitplanung > Bebauungspläne (in Aufstellung)
In diesem Bereich finden Sie - sofern vorhanden - Bebauungspläne, die gerade neu aufgestellt oder geändert werden und deshalb zunächst den Genehmigungsprozess durchlaufen müssen, bevor Sie rechtsgültig abgerufen werden können.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eisberg Süd – 1- Änderung“, Ortsteil Neuburg a. d. Kammel, Gemarkung Neuburg a. d. Kammel gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1329/1, Gemarkung Neuburg a. d. Kammel. Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Gleichzeitig hat der Marktgemeinderat die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Eisberg Süd – 1- Änderung“ gemäß § 13b BauGB i. v. mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der vom Planungsbüro dreierarchitektur GmbH, Krumbach, ausgearbeitete Entwurf in der Fassung vom 10.01.2023 liegt mit Begründung in der Zeit
vom 8. Februar bis einschließlich 15. März 2023
im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Zimmer Nr. 102, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.15 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter der
Adresse https://www.neuburg-ka.de/Bebauungsplaene-in-Aufstellung.n99.html
einzusehen.
Nachdem die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt. Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neuburg a. d. Kammel, den 23. Januar 2023
gez.
Markus Dopfer
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