Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung eines Änderungsbebauungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) sowie der Veröffentlichung des Entwurfs (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB)
Der Markt Neuburg a. d. Kammel hat am 4. August 2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler 1", Markt Neuburg a. d. Kammel (rechtskräftig seit 29. November 2024) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstmalig zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss vom 4. August 2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
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Anlagen zum Änderungsbebauungsplan
- Anlage_5896_BBP_Teil A_Planzeichnung



